Tagespflege für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
Johannes-R.-Becher-Str. 56
Für Beratungen, ausführliche Informationen und Besichtigungen kontaktieren Sie bitte unser Büro in der
Johannes-R.-Becher-Str. 42 • 39128 Magdeburg – Kannenstieg
Tel.: 0391-2544975 • Fax.: 0391-2448165
Die farbliche Gestaltung der Räumlichkeiten schafft eine warme, gemütliche Atmosphäre zum Wohlfühlen. Alle Räume wurden wohnlich, bedarfsgerecht und barrierefrei eingerichtet. Der Aufenthalts- und Speiseraum, die Küche, zwei Wohnzimmer, der Ruheraum und die behindertengerechten Toiletten, eine mit Dusche, gehören dazu.
Für die Ruhe- und Schlafpausen stehen Ruhesessel, ein Bett und Schlafsofa zur Verfügung.
Ein problemloses Erreichen ist durch einen barrierefreien Zugang, einer Rollstuhlrampe und Behindertenparkplätze gewährleistet.
Im geschützten Außenbereich steht eine Grünflache zur Verfügung. Diese ist mit Terrassen zum gemütlichen Verweilen und sommerliche Aktivitäten hergerichtet.
Unsere Tagespflege ist von montags bis freitags zwischen 8.00–16.00 Uhr geöffnet. Während dieser Zeit können wir Ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen bis zu fünf Mal die Woche betreuen.
Während des Aufenthaltes erfolgt die Verpflegung in gewohnter häuslicher Weise, mit einem zweiten Frühstück, dem Mittagessen sowie dem Nachmittagskaffee.
Alkoholfreie Getränke, wie Kaffee, Tee, Mineralwasser und Säfte stehen ausreichend und jederzeit zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs zur Verfügung.
Die einfache Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück kann sichergestellt werden, sofern sie nicht von den Angehörigen oder anderen Verantwortlichen durchgeführt wird.
Der regelmäßige Besuch der Tagespflege ist im Vorwege zu besprechen und wird mit einem Vertrag für Tagespflege vereinbart.
Die Gesamtkosten für den Besuch der Tagespflege setzen sich aus den Kosten der Pflegesachleistungen, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen.
Die Abrechnung der Pflegesachleistungen erfolgt direkt mit den Pflegekassen.
Sie müssen bei Ihrer Pflegekasse hierfür einen Antrag auf teilstationäre Pflege stellen.
Die Pflegesachleistungen werden entsprechend der Pflegegrade 1-5 bis zu ihrem jeweiligen Höchstbetrag von den Pflegekassen übernommen.
Für Pflegegrad 1 bis zu € 125,00
Für Pflegegrad 2 bis zu € 689,00
Für Pflegegrad 3 bis zu € 1.298,00
Für Pflegegrad 4 bis zu € 1.612,00
Für Pflegegrad 5 bis zu € 1.995,00
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind vom Tagespflegegast privat zu zahlen und werden ihm für jeden Besuchstag mit
€ 21,98 in Rechnung gestellt.
Sollte ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45a SGB XI bestehen, können diese Betreuungsleistungen für den Eigenanteil, max. in der Höhe der Betreuungsleistungen, bei der zuständigen Pflegekasse abgetreten und von uns
direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
In dem jeweiligen Tagespflegesatz ist die zur Zeit gültige gesetzliche
Ausbildungsumlage nach §28 in Höhe von € 1,87 enthalten.
Entsprechend der jeweiligen Pflegegrade und Privatleistungen setzen sich die Gesamtkosten pro Tag zur Zeit wie folgt zusammen:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflegesachleistung | € 52,66 | € 62,32 | € 68,90 | € 75,48 | € 82,06 |
Unterkunft | € 9,22 | € 9,22 | € 9,22 | € 9,22 | € 9,22 |
Verpflegung | € 6,14 | € 5,72 | € 5,72 | € 5,72 | € 5,72 |
Investitionskosten | € 6,62 | € 6,62 | € 6,62 | € 6,62 | € 6,62 |
Tagespflegesatz | € 74,64 | € 84,30 | € 90,88 | € 97,46 | € 104,04 |
ggfls. zzgl. anteilige Fahrtkosten |
Rückfahrt € 2,00 Hinfahrt € 2,00 |
||||
privat zu zahlender Eigenanteil pro Tag |
€ 21,98 | € 21,98 | € 21,98 | € 21,98 | € 21,98 |
Der Ordnung halber möchten wir uns evtl. Schreibfehler und/oder nicht aktuelle
Angaben vorbehalten.